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Bedingungen der Vermietung

Mietordnung der PANEK S.A. im Bereich Autovermietung
gilt ab dem 01-08-2015

Einleitung

  1. Die vorliegende Mietordnung (im Weiteren Mietordnung genannt) wurde durch die PANEK S.A. (Aktiengesellschaft) mit Sitz in Warschau, Al. Jerozolimskie 195 A, 02-222 Warschau, verfasst, eingetragen ins Handelsregister durch das Amtsgericht für die Hauptstadt Warschau, XIII Wirtschaftsabteilung unter der Nummer KRS 0000324104, Steueridentifikationsnummer NIP: 6922461623, mit einem vollständig bezahlten Stammkapital in Höhe von 1000000,00 PLN.
  2. Die Mietordnung umfasst Bedingungen einer Vermietung von PKW und LKW, die für alle durch die PANEK S.A. geschlossenen Verträge gelten, im Weiteren Vermieter
  3. Im Falle von Einsprüchen gegen die Mietordnung und den Mietvertrag, sind die Parteien durch den Vertrag gebunden.
  4. Immer wenn in dieser Geschäftsordnung von:
    1. dem Benutzer die Rede ist – das bedeutet die natürliche Person, die in Namen des Mieters, im Mietvertrag zum Autofahren als berechtigt genannt wird.
    2. dem zusätzlichen Fahrer die Rede ist – das bedeutet die Personen, die in Namen des Mieters für den Vermieter, im Autofahrerverzeichnis als berechtigte Personen zum Autofahren genannt wurden.

Der Mieter und die Berechtigung zum Autofahren

  1. Als Mieter eines Autos und/oder als eine zum Autofahren berechtigte Person gilt:
    1. eine natürliche Person, die:
      1. einen gültigen Personalausweis oder Pass dem Vermieter vorlegt,
      2. eine gültige Kreditkarte vorlegte, und im Fall des Mietens von Fahrzeugklassen E und F zwei Kreditkarten mit längerer Gültigkeit als 3 Monate vor der Beendigung der Mietzeit vorlegt,
      3. eine Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens in ein Unternehmensregister oder ins staatliche Handelsregister (pol. KRS) vorlegt gilt für Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit, selbstständig führen oder die zur Vertretung einer Firma/Gesellschaft berechtigt sind,
      4. 21 Jahre alt wurde - Fahrzeugklasse: A, B, M,
      5. 23 Jahre alt wurde - Fahrzeugklasse: C, C+, C Automatik, CH, N, N+, N Kühlwagen,
      6. 25 Jahre alt wurde - Fahrzeugklasse: D, D+, D Automatik, D Premium, SUV, SUV Automatik, VAN, R, X,
      7. 30 Jahre alt wurde - Fahrzeugklasse: E, F,
      8. 25 Jahre alt wurde – die anderen als oben genannten Fahrzeugklassen; unter Vorbehalt mit Punkt 47., der die Buchstaben e)–h). betrifft.
    2. eine Rechtsperson, die:
      1. eine Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens ins staatliche Handelsregister (pol. KRS) vorlegt,
      2. eine zum Autofahren berechtigte Person bestimmt, die die im Punkt 5 Unterpunkt 1 Buchstaben a), und d)-h). Bedingungen erfüllt.
  2. Der Mieter übernimmt vollständige Haftung für das gemietete Fahrzeug bis zur Abholung durch den Vermieter auf der Grundlage des Übergabe-Abnahme-Protokolls, das vom Vermieter unterzeichnet wird.
  3. Um ein Auto zu fahren, sind ausschließlich der Mieter, der Benutzer und die zusätzlichen Autofahrer berechtigt, von denen mindestens seit einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis vorlegt, das zu der Fahrt innerhalb von Territorium Polens berechtigt ist und sie die Bedingungen im Punkt 5 Unterpunkt 1 Buchstabe d)-h) erfüllen.
  4. Die genannten Bedingungen im Punkt 7 gelten innerhalb der Dauer vom Mietvertrag. Im Falle der Festlegung, dass die Bedingungen von Mieter, Benutzer, zusätzlichen Autofahrern nicht erfüllt wurden, ist der Vermieter zur sofortigen Auflösung vom Mietvertrag berechtigt.

Fahrzeugreservierung und Kontraktabschluss durch Internetformular

  1. Der Mieter bucht das Fahrzeug durch Ausfüllung des auf der Internetseite: ipanek.pl zugänglichen Formular.
  2. Nach Durchführung der Buchung mittels des Formulars erhält der Kunde die Buchungsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail Adresse. Der Mietvertrag wird nach erfolgter, positiver Überprüfung, der Angaben des Mieters und nach Zustimmung des Vermieters für den Abschluss des Mietvertrages geschlossen.
  3. Die Bedingungen für die Annahme des Vertragsangebotes durch den Vermieter sind:
    1. die Akzeptanz der geltenden Mietordnung durch den Mieter, die auf der Internetseite: www.ipanek.plzugänglich ist,
    2. die Erfüllung der Bedingungen aus Punkt 5 der vorliegenden Mietvertrag,
    3. die Bestellung mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abholung des Autos,
    4. die Angabe der Daten einer entsprechenden Kreditkarte, die die Bedingungen aus Punkt 5 erfüllt.
  4. Die blockierte Kaution auf der Kundenkreditkarte infolge seines Vertragsabschlusses läuft nach Ablauf von 14 Tagen nach der Mietzeit aus. Die Gesellschaft hat keinen Einfluss aus unabhängigen und technischen Gründen auf die Änderung dieses Zeitraumes. Im Falle, dass die Blockade länger als der genannte Zeitraum dauert, empfiehlt die Gesellschaft dem Mieter den Kontakt mit der Bank – dem Kreditkartenausgeber.
  5. Im Falle, dass die Bereitstellung des Autos durch den Vermieter gemäß der Reservierung unmöglich ist, wird der Vermieter dem Kunden ein anderes Auto der selber oder einer höheren Klasse zu den Konditionen gemäß der Reservierung vermieten. Die oben genannte Änderung stellt keine Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dar.
  6. Im Falle, dass die Mietzeit verlängert wurde, ist die Bezahlung für die weitere Mietzeit laut den Preisen auf der Internetseite ipanek.pl gerechnet, unabhängig von der Reservierung durch Vermittler oder direkt.

Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter erhält das Auto funktionstüchtig, in einwandfreien Zustand und verpflichtet sich, es mit der erforderlichen Umsicht zu benutzen und in demselben Zustand zurückzugeben. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug mit einer GPS-Tracker ausgestattet werden kann.
  2. Der Mieter bekommt ein sauberes Fahrzeug und ist verpflichtet, dieses in gleichem Zustand zurückzugeben:
  3. Der Mieter oder der Autofahrer sind verpflichtet das Auto laut dem Vertrag und seinen Eigenschaften zu verwenden. Überdies sind verpflichtet:
    1. das Fahrzeug abzuschließen und den Zulassungsschein und die Autoschlüssel außerhalb des Fahrzeugs bei jedem Verlassen des Fahrzeuges zu sichern,
    2. auf eigene Kosten die laufende Basisprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, die insbesondere die Prüfung und Nachfüllung des Motoröls, des Kraftstoffs der Scheibenwischerflüssigkeit, des Kühlmittels, der Bremsflüssigkeit, wie auch Überprüfung des ordnungsmäßigen Reifenluftdrucks und der Überprüfung der Lichter umfasst,
    3. die für das Auto entsprechende Kraftstoffart gemäß der angegebenen Information am Tankverschluss zu tanken.
  4. Die Kosten des während der Miete verbrauchten Kraftstoffs und der Scheibenwischerflüssigkeit deckt der Mieter.
  5. Die Überquerung des gemieteten Fahrzeugs über die polnische Grenze ist untersagt, mit Vorbehalt Punkt 20. Jegliche Kosten, die mit der Autopanne, der Beschädigung, oder dem Diebstahl des über die polnische Grenze überführten Fahrzeuges, übernimmt der Mieter in voller Höhe.
  6. Die Reise mit dem Fahrzeug nach Österreich, nach Tschechen, nach Litauen, nach Deutschland, in die Slowakei und nach Ungarn ist möglich, wenn der Mieter die schriftliche Genehmigung vom Vermieter bekommt und die zusätzliche Gebühr bezahlt. Im Fall, dass die Bestimmungen, die in diesem Teil des Landes verwiesen wird, indem das Auto bewegt wird, gelten die Anforderungen an das Fahrzeug oder seiner Ausrüstung, im Notfall den Vorschriften des polnischen Rechts. Der Mieter ist für das Auto und seine Ausrüstung, die angepassten Anforderungen des staatlichen Rechts und die entstehenden Kosten verantwortlich.
  7. Wenn das Fahrzeug vom Mieter wider den Vertragsbedingungen oder dessen Bestimmung verwendet wird und er trotzt der Mahnung nicht aufhört, das Fahrzeug ordnungswidrig zu verwenden, oder wenn das Fahrzeug von ihm so vernachlässigt wird, dass ein Verlust oder eine Beschädigung des Fahrzeug gefährdet ist, kann der Mietvertrag vom Vermieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, gekündigt werden.
  8. Im Fahrzeug gilt vollständiges Rauch- und Tiertransportverbot.

Autorückgabe

  1. Der Mieter ist verpflichtet, nach Beendigung des Mietvertrages das Auto bis zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zurückzugeben. Bei der Rückgabe an einem anderen Ort als den vereinbarten, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, trägt der Mieter die Kosten in Höhe gemäß Punkten 55 und 56.
  2. Die Verzögerungen bei der Autorückgabe, die weniger als 59 Minuten dauern, sind kostenlos. Eine Autorückgabe nach dieser Zeit wird damit resultieren, dass ein weiterer, voller Tag eingerechnet wird, mit Vorbehalt von Punkt 25.
  3. Eine Mietverlängerung soll durch den Mieter mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietdauer gemeldet und die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Die Mietdauer kann ohne die Entrichtung einer Verlängerungsgebühr nicht verlängert werden. Wenn kein Einverständnis des Vermieters vorliegt und die Verlängerungsgebühr nicht gezahlt wurde, wird das Auto bei der Polizei als gestohlen gemeldet und der Mieter ist verpflichtet für jeden angefangenen Tag den Mietpreis gemäß der Preisliste und zusätzlich eine Vertragsstrafe gemäß Punkt 37 Buchstabe j, zu zahlen.
  4. Im Falle von Verzögerungen oder Verspätungen bei der Rückgabe des Autos ohne Zustimmung des Vermieters, ist der Vermieter berechtigt das Auto an jedem Ort abzuholen und die vollen, damit verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  5. Die Büros von PANEK S.A. sind werktags vom Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
    Im Fall, dass die Autorückgabe außerhalb von den Öffnungszeiten eintrat, der Mieter:
    1. gibt das Auto mit der zusätzlichen Gebühr laut Punkt 49 zurück, dadurch, dass der Mieter die Schlüssel und die Autopapiere in den Briefkasten/Nachttresor am Büro hineinschiebt. Der Mieter akzeptiert in dieser Weise die einseitige Abholung von Auto durch Unterschreiben vom Vertreter des Vermieters das Autoabholungsprotokoll;
    2. hat die Möglichkeit, in Abwesenheit im Büro, das den Briefkasten/den Nachttresor besitzt, von Vertreter des Vermieters das Auto außerhalb von den Öffnungszeiten laut der Gebühr im Punkt 50 zurückzugeben. Der Dienst, der oben genannt wurde, muss man 24 Stunden vor dem Ende der Mietzeit gelten gemacht werden. In allen anderen Fällen bezahlt der Mieter für die Autorückgabe außerhalb von den Öffnungszeiten die Gebühr gemäß Punkt 49.
  6. Wenn die Versicherungsanstalt zur Bezahlung der Miete für die Automietzeit verpflichtet ist und der Mieter trotz des Ablaufes von der Mietzeit das Auto nicht zurückgibt, übernimmt der Mieter die Pflicht der Bezahlung für jeden zusätzlichen Tag, nach der zwischen dem Vermieter und der Versicherungsanstalt festgelegten Mietzeit. Gleichzeitig ist der Mieter zur Vorausbezahlung verpflichtet, für jeden zusätzlichen Miettag.

Autopanne, Beschädigungen, Autodiebstahl

  1. Der Mieter überlässt dem Vermieter das Fahrzeug zwecks einer technischen Durchsicht oder einem Reifenwechsel zu der durch den Vermieter festgelegten Zeit und am vom Vermieter festgelegten Ort. Falls das Auto nicht zur Durchführung der Durchsicht zur Verfügung gestellt wird, werden durch den Mieter die gesamten Kosten der Durchsicht sowie eine Vertragsstrafe gemäß Punkt 37 Buchstabe k getragen.
  2. Im Falle einer Panne, bzw. Funktionsuntüchtigkeit des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter ist unbefugt, ohne die Zustimmung des Vermieters die Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen und das Fahrzeug abzuschleppen. Der Mieter wird die mit solchen Handlungen verbundenen Kosten übernehmen. Falls das Fahrzeug nicht an der Rückgabestelle, funktionsunfähig oder beschädigt durch Verschulden des Mieters abgestellt gelassen wird, trägt der Mieter die Abschleppkosten des Fahrzeuges nach Punkt 59. Der obige Sachverhalt schließt die Geltendmachung durch den Vermieter des Schadensersatzes nach den allgemein geltenden Vorschriften nicht.
  3. Der Mieter darf keine anderen Wagen mit dem Mietwagen abschleppen.
  4. Im Fall des Diebstahls, einer Beschädigung, Kollision oder des Unfalls ist der Mieter verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und dem Vermieter telefonisch unter die Telefonnummer +48 509 822 422 mitzuteilen. Zusätzlich ist der Mieter verpflichtet, mit der Versicherungsanstalt in dem zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Umfang zusammenzuarbeiten, insbesondere hat er schriftliche Beschreibung des Ereignisses, Kopie des zum Führen des Fahrzeuges berechtigenden Dokuments und des Ausweises vorzulegen. Beim Fahrzeugdiebstahl ist der Mieter auch verpflichtet, unverzüglich die Autoschlüssel und Autopapiere dem Vermieter zurückzugeben.
  5. Der Vermieter wird, im Fall einer Panne und der Außerbetriebssetzung des gemieteten Fahrzeuges dem Mieter einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen. Für die Wartezeit auf den Ersatzwagen leistet der Mieter keine Mietgebühr für das Fahrzeug. In der Situation, wenn der Ersatzwagen von der niedrigeren Klasse ist, wird die Mietgebühr entsprechend abgesenkt.
  6. Die Bereitstellung eines Ersatzwagens wird nicht gewährleistet im Falle von:
    1. Verlust des Fahrzeugscheins und/oder Versicherung und/oder Schlüssel des Autos,
    2. Beschädigung des Autos durch Schuld des Mieters, zweiten Fahrers und einer, durch den Mieter bevollmächtigten Person,
    3. Immobilität des Mietwagens außerhalb der Republik Polen,
    4. Parkplatzschäden oder Vandalismus

Verantwortlichkeit des Mieters und Vertragsstrafen

  1. Die Schäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, um Abhilfe zu schaffen, die erforderlich ist, dass weniger, im Abschnitt über die Verpflichtungen von einem nicht-monetäre, erfolgt durch die Zahlung der Vertragsstrafe gemäß den Punkten 36 und 37 unter Vorbehalt von Punkten 38-42.
  2. Die Höhe der Vertragsstrafe hängt von der Klasse des gemieteten Kraftfahrzeuges ab, und beträgt wie folgt:
    • in der Klasse A - 1000 PLN
    • in der Klasse B - 1500 PLN
    • in der Klasse C, C+, C Automatik , M - 2000 PLN
    • in der Klasse D, D+, D Automatik, R, SUV, VAN, CH, N, N+, N Kühlwagen - 2500 PLN
    • in der Klasse D Premium, E, SUV Automatik, X - 3500 PLN
    • in der Klasse F - 6000 PLN
    • in der anderen als oben genannten Fahrzeugklassen - 3000 PLN
  3. Die anderen Vertragsstrafen:
    1. Beschädigung , Verlieren oder Abhandenkommen des Schlüssels oder Fernbedieners -   600 PLN
    2. Beschädigung, Verlieren oder Abhandenkommen der Autopapiere (mit der Ausnahme enthalten im Punkt 42f) - 500 PLN
    3. Beschädigung, Verlieren oder Abhandenkommen Versicherungspolicen, Kennzeichen, Kennzeichenaufkleber auf der Scheibe (pro Stück) -   200 PLN
    4. Jeder Tag des Stillstandes aus Gründen, laut Punkt 37b), c):
      • Klasse A, B, C, C+, C Automatik, CH, M, N, N+, N Kühlwagen  - 100 PLN
      • Klasse D, D+, D Automatik, D Premium, R, SUV, SUV Automatik, VAN, X, E, F - 150 PLN
      • die anderen als oben genannten Fahrzeugklassen - 150 PLN
    5. Verstoß gegen das Rauchverbot im Wagen - 500 PLN
    6. Verstoß gegen das Verbot von Tiertransporten - 300 PLN
    7. Rückgabe eines unsauberen Autos - 40 PLN
    8. Rückgabe eines Autos mit entfernbaren Flecken (d. h. entfernbar mithilfe Standardprozeduren in der professionellen Autowaschanlage) auf Sitzen, der Verkleidung, im Kofferraum - 300 PLN
    9. Beschädigung, Verlieren oder Abhandenkommen jeder Radkappe - 100 PLN
    10. Außervertragliche Fahrzeugnutzung - Tagestarif plus 100 PLN für jeden nächsten Tag
    11. Verlust der Garantie durch Schuld des Mieters oder des Autofahrers - 2000 PLN
    12. Tanken des falschen Kraftstoffes, gemäß Punkt 14 Buchstabe c) - 1800 PLN
    13. Entfernung oder Tausch von Teilen des Autos oder Durchführung von Veränderungen ohne Einverständnis des Vermieters - 2500 PLN
    14. Ausreise ins Ausland ohne die Zustimmung des Vermieters (außer der Staaten, die im Punkt 20 genannt wurden) - 2000 PLN
    15. Ausreise ins Ausland ohne die Zustimmung des Vermieters in die Staaten, die im Punkt 20 genannt wurden - 500 PLN
    16. Autofahren durch eine Person, die nicht ein Mieter, Benutzer, Zusatzfahrer ist - 1000 PLN
    17. Beschädigung der Aluminiumfelge (pro Stück) - 1000 PLN
    18. Reifenschaden, Reifenpanne - 100 PLN
    19. Verlust des vom Parkplatzanbieter ausgestellten Parkplatztickets - 150 PLN
  4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den ergänzenden Schadensersatz nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in dem Fall geltend zu machen, wenn die Schadenshöhe die zustehende Vertragsstrafe übersteigt.
  5. Um sich von der in Punkten 35 - 38, 42 vorgesehenen Haftung zu entbinden, soll der Mieter die beweise dafür vorzulegen, dass der Schaden die Folge der Umstände war, für die er nicht verantwortlich ist, und insbesondere: schriftliche Erklärung des Täters des Schadensfalls, oder, wenn der Täter unbekannt bleibt, sich nicht schuldig bekennt, einen polizeilichen Dienstnotiz von der Ereignisstelle, in der die Umstände dieses Vorfalls beschrieben werden.
  6. Der Mieter kann für zusätzliche Gebühr die Pakete kaufen, die seine Haftung für das gemietete Fahrzeug verringern:
    1. CDW - schließt die Vorschriften des Punkt 38 aus,
    2. SCDW + TWC – hebt die Haftung für den Schaden (darunter Reifen, Felgen und Glasscheiben) bis auf null auf und schließt Punkt 38 aus.
  7. Die Pakete, die im Punkt 40 aufgeführt wurden, schließt nicht Haftung der übrigen Vertragsstrafen gemäß Punkten 37 (mit Ausnahme vom Punkt 37 p) und 42 aus. Die Pakete, die im Punkt 42 aufgeführt wurden, kann man nur für volle Mietzeit kaufen.
  8. Der Mieter haftet bis zur vollen Schadenshöhe, wenn der Schaden die Folge des vorsätzlichen Handels, bzw. der Unterlassung, oder Vernachlässigung ist:
    1. Beschädigungen im Fahrzeuginneren, hinterlassen der festen Flecken,
    2. Führen des Fahrzeuges im Zustand der Trunkenheit, unter Einfluss von Drogen oder der sonstigen Betäubungsmittel, oder ohne das gültiges Führerschein,
    3. Flucht vom Unfall- oder Kollisionsort,
    4. Ausreise ins Ausland von Polen ohne die Zustimmung des Vermieters,
    5. Nichterfüllung der Pflicht, das Fahrzeugzulassungsschein oder die Autoschlüssel nach dem Diebstahl zurückzugeben,
    6. Nichterfüllung der Pflichten, die durch den Versicherer vom Mieter gefordert werden, derer Folge die Verweigerung der Auszahlung des Schadensersatzes ist,
    7. Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit oder des Ladegewichts, oder anderer Verkehrsvorschrift am Kollisions- oder Unfallort,
    8. Teilnahme an Wettbewerben, Rallyes, Autorennen, Shows und der Veranstaltungen dieser Art,
    9. Der falschen Daten oder der Urkunden in dem Zweck der Vermietung des Autos sich zu bedienen.
  9. Der Mieter bezahlt in der uneingeschränkten Höhe der Strafe, die Gebühren für das Parken, die Autobahngebühren und alles ergebend während der Dauer des Mietvertrags Andere. Der Mieter ermächtigt den Vermieter zur Weiterleitung der persönlichen Daten den entsprechenden Organen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter oben genannte Kosten und Verwaltungsgebühr laut Punkt 61 zu belasten.
  10. In besonders begründeten Fällen hat der Vermieter das Recht, von den Zahlungsforderungen der ganzen oder eines Teils der Vertragsstrafe bzw. zusätzlichen Gebühren zurückzutreten.

Zusätzliche Gebühren

  1. Die Mietgebühr ist im Voraus gemäß der zum Reservierungszeitpunkt gültigen Preisliste zu entrichten.
  2. Der Mieter trägt alle Kosten in Zusammenhang mit internationalen Überweisungen der Verbindlichkeiten gemäß Vertragsbedingungen.
  3. Die Autovermietung der Autoklasse C, C+, C Automatik, CH, N, N+, N Kühlwagen durch Person von 21-23 Jahre alt, die Autoklasse D, D+, D Automatik, D Premium, R, SUV, SUV Automatik, VAN, X durch Person von 23-25 Jahre alt oder die Autoklasse E durch Person von 25 - 30 Jahre alt (für den Tag)  - 40 PLN
  4. Ausgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten gemäß Punkt 27 - 40 PLN
  5. Die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten gemäß Punkt 27 (unter Vorbehalt mit Punkt 50) - 40 PLN
  6. Die Rückgabe des Fahrzeugs in den anderen Fällen laut Punkt 27 b)  - 100 PLN
  7. Die Überschreitung der Kilometerbegrenzung, zu zahlen für jeden überschrittenen Kilometer - 0,50 PLN
  8. Die Rückgabe eines Autos in der anderen Abteilung (unter Vorbehalt mit Punkt 53) - 246 PLN
  9. Die Rückgabe des Fahrzeugs in einer anderen Filiale bei der Vermietung ab 4 Tage - möglich nur, wenn man es vor der Miete erklärte - gebührenfrei
  10. Die Ausreise ins Ausland mit Zustimmung des Vermieters, für die gesamte Mietdauer (unter Beachtung des Punkten 19, 20 i 34 c) - 200 PLN
  11. Die Bereitstellung oder die Abholung innerhalb der Stadt, in der sich ein Büro PANEK S.A. befindet - 40 PLN
  12. Die Bereitstellung/die Abholung außerhalb einer Stadt, in der sich eine Abteilung befindet, für jedes aus Zentrum einer Stadt Kilometer in eine Richtung von Bereitstellung/Abholung nach Navi wird 4 PLN berechnet.
  13. Die Pakete, die die Haftung des Mieters einschränken, von denen im Punkt 40 die Rede ist (pro Tag):
    1. CDW
      • Klassen A, B, - 15 PLN
      • Klassen C, C+, C Automatik, CH, M - 25 PLN
      • Klassen D, D+,D Automatik, N, N+, N Kühlwagen, R, VAN, SUV, SUV Automatik, X - 35 PLN
      • Klassen D Premium, E - 45 PLN
      • Klasse F - 60 PLN
      • die anderen als oben genannten Klassen  - 45 PLN
    2. SCDW+TWC
      • Klassen A, B, - 50 PLN
      • Klassen C, C+, C Automatik, CH, M - 60 PLN
      • Klassen D, D+, D Automatik, N, N+, N Kühlwagen, R, VAN, SUV, SUV Automatik, X  - 70 PLN
      • Klassen D Premium, E - 90 PLN
      • Klasse F - 120 PLN
      • die anderen als oben genannten Klassen  - 90 PLN
  14. Jeder zusätzlicher Fahrer (pro Tag) - 15 PLN
  15. Das Navigationsgerät für Polen (pro Tag) - 20 PLN
  16. Der Kindersitz bzw. Kindererhöhung (pro Tag) - 20 PLN
  17. Die Verwaltungsgebühr, von der im Punkt 43 die Rede ist - 100 PLN
  18. Die Gebühr für das Verzichten durch den Kunden oder der Vermieter bis zu 48 Stunden vor dem Mietbeginn - 50 PLN
  19. Die Gebühr für Resignation durch den Kunden in weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn - 300 PLN
  20. Der Abschleppdienst eines fahruntüchtigen oder beschädigten Autos – die Abschleppkosten oder 7 PLN pro Kilometer, die werden nur in eine Richtung abgerechnet, aber nicht weniger als 300 PLN
  21. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit der geringeren Kraftstoffmenge – Die Kosten des mangelnden Kraftstoffs einschließlich mit Gebühr für Ergänzung - 50 PLN

Schlussbemestimmungen

  1. Alle in der Ordnung oder auf der Internetseite ipanek.plaufgeführten Preise sind Bruttopreise.
  2. Die Reklamationen soll man schriftlich an die Filialadresse des Vermieters oder per Email: [email protected].
  3. Der Verwalter der personenbezogenen Daten ist PANEK S.A. Die personenbezogenen Daten werden durch PANEK S.A. oder die zusammenarbeitenden Einheiten zum Zwecke der Ausführung des Mietsvertrages, des direkten Marketings der eigenen Produkte oder der Dienstleistungen von PANEK S.A. verarbeitet. Angabe der persönlichen Daten ist freiwillig. Der Person, auf die sich die Daten beziehen, steht das Recht zu, in eigene Daten Einsicht zu nehmen und diese zu berichtigen.
  4. Die vorliegende Mietordnung und der Mietvertrag unterliegen dem polnischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden vor dem örtlich entsprechenden Gericht für die Filiale des Vermieters entscheiden, mit Ausnahmen wenn der Konsument die Partei im Verständnis mit Art. 221c. ist, diese der allgemeine Gerichtsstand entscheiden wird.
Kundendienst
+48 222 111 885

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